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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung der AGB

1.1 Für alle Leistungen und Lieferungen von Anika Grabe, Zeig Mal! – Visuelle Kommunikation, (nachfolgend kurz Auftragnehmerin) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten, diesen wird ausdrücklich widersprochen.

1.2 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen, so genannte Individualvereinbarungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin gültig.

1.3 Die AGB gelten mit schriftlicher (u.a. Email, Fax, Brief, SMS oder WhatsApp) oder mündlicher Zusage eines Angebots bzw. mit der Auftragserteilung an die Auftragnehmerin und auch allen, aus dem ursprünglich erteilten Auftrag entwickelten, anfallenden Nebenaufgaben.

2. Abwicklung von Aufträgen, Kostenvoranschläge und Angebot

2.1 Angebote, Kostenvoranschläge und Kalkulationen der Auftragnehmerin an den Auftraggeber sind nicht verbindlich.  Die Annahme eines Angebots kann schriftlich, mündlich oder durch Aufforderung der Arbeitsausführung erfolgen. Ein Arbeitsauftrag durch den Auftraggeber kann ohne schriftliches Angebot durch die Aufforderung der Arbeitsausführung erfolgen. Dieser Auftrag wird nach vereinbartem Stundenlohn, mindestens aber mit 70€/h vergütet.  

2.2 Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, werden die Leistungen auf Grundlage der Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Zu erwartende Überschreitungen des vorläufigen Angebots, der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlags von mehr als 10-15% werden dem Kunden angezeigt.  

2.3 Ist ein Festpreis vereinbart, so ist die erstmalige Umarbeitung und Änderung der Designrichtung, sowie eine weitere Umarbeitung, also zwei Korrekturläufe im Preis inbegriffen. Sofern keine weiteren Korrekturläufe vereinbart wurden, sind weitere Änderungen, Umarbeitungen, Konzepterarbeitungen auf Wunsch des Auftraggebers gesondert auf Basis des Stundensatzes zu vergüten.  

2.4. Erweitert sich ein Auftrag im Laufe der Bearbeitung und der Auftraggeber teilt dies der Auftragnehmerin mit, werden diese Leistungen auf Basis des Stundensatzes berechnet.  

2.5 Vergütungsanspruch (Honoraranspruch) der Auftragnehmerin entsteht auch dann, wenn die jeweilige Leistung vor der Ausführung nicht durch ein Angebot oder Kostenvoranschlag festgehalten wurde. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. (Elektronische Schriftform ist nicht ausreichend)

3. Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte

3.1 Entwürfe, Konzepte, Reinzeichnungen und Druckdaten bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.

3.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

3.3 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, welche die Auftragnehmerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 3.4. Bei Auftragsabbruch durch den Auftraggeber, Vertragskündigung durch den Auftraggeber oder bei einer vom Auftraggeber während der Projektlaufzeit zu vertretender, unangemessener Verzögerung, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Vergütung der bis dahin von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen, mindestens jedoch zur Zahlung von 25% der vereinbarten Gesamtvergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen vorbehalten. Bei Auftragsabbruch, Vertragskündigung oder unberechtigter Verzögerung besteht kein Anspruch seitens des Auftraggebers auf Fertigstellung der Leistung.

4. Vergütung

4.1 Entwürfe, Konzepte, Reinzeichnungen und Druckdaten bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.

4.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

4.3 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, welche die Auftragnehmerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 3.4. Bei Auftragsabbruch durch den Auftraggeber, Vertragskündigung durch den Auftraggeber oder bei einer vom Auftraggeber während der Projektlaufzeit zu vertretender, unangemessener Verzögerung, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Vergütung der bis dahin von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen, mindestens jedoch zur Zahlung von 25% der vereinbarten Gesamtvergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen vorbehalten. Bei Auftragsabbruch, Vertragskündigung oder unberechtigter Verzögerung besteht kein Anspruch seitens des Auftraggebers auf Fertigstellung der Leistung.

5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug, Auftragsbeendigung

5.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten fällig. Ablieferung bedeutet, mit Bereitstellung des vereinbarten Endprodukts, Endresultat. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die in Auftrag gegebenen Leistungen in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teils fällig.  

5.2 Erstreckt sich ein Auftrag über mehr als einen Monat, liegt die Angebotssumme über 1000 Euro netto oder erfordert der Auftrag von der Auftragnehmerin finanzielle Vorleistung, so sind vom Auftraggeber angemessene Vorauszahlungen zu leisten. Diese belaufen sich auf 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, und zusätzlich 1/3 der Gesamtvergütung nach Fertigstellung von 70% der vertraglichen Arbeiten.

5.3 Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen.  

5.4 Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen fällig. Bei Mahnungen werden Mahnkosten in Höhe von 40 Euro laut Verzugspauschale BGB § 288 (5) fällig.

5.5 Im Falle von nicht geleisteter Zahlung oder bei Zahlungsverzug vom Auftraggeber, behält sich die Auftragnehmerin vor, die Auftragsarbeit zu stoppen oder auszusetzen und / oder ausgelieferte Daten zurückzufordern. Digitale Werke können offline genommen werden. Sämtliche etwaige, mit vorgenannter Rechtsausübung entstandener Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.  

5.6 Ein an die Auftragnehmerin erteilter Auftrag gilt als beendet, sobald die Abnahme der Arbeit erfolgt ist.

5.7 Besteht der Auftrag aus mehreren Teilen, muss jeder Teil separat abgenommen werden. Besteht der Auftrag aus mehreren Phasen, muss jede Arbeitsphase abgenommen werden. Die Fortsetzung der Bearbeitung kann von einer vom Auftraggeber geschuldeten Teilabnahme abhängig gemacht werden.  

5.8 Die Abnahme muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der fertiggestellten Arbeiten erfolgen. Danach gilt die Arbeit als abgenommen.  

6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

6.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand entsprechend des aktuellen Stundenlohns gesondert berechnet.

6.2 Soweit im Einzelfall Verträge mit Dritten über Fremdleistungen im Namen der Auftragnehmerin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Auftragnehmerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss mit Dritten ergeben.

6.3 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6.4 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 An Entwürfen, Konzepten, Reinzeichnungen und Druckdaten werden dem Auftraggeber nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte an ihn übertragen. Die Auftragnehmerin ist nicht dazu verpflichtet, offene, editierbare Arbeitsdateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe der offenen, editierbaren Arbeitsdateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

7.2. Überlassene Originale hat der Auftraggeber innerhalb angemessener Frist unversehrt zurückzugeben, sofern dies nicht anders vereinbart wurde. 6.3. Die Zusendung und etwaige Rücksendungen jedweder Arbeiten gehen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.  

8. Belegmuster, Eigenwerbung, Produktüberwachung

8.1 Auf Wunsch überlässt der Auftraggeber der Auftragnehmerin unentgeltlich zehn einwandfreie, ungefaltete Belegexemplare der vervielfältigten Ware. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen. Dies gilt auch für rein online genutzte Arbeiten wie Webseiten oder Online-Shops.

8.2. Eine Produktionsüberwachung durch die Auftragnehmerin erfolgt nur mit gesonderter Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung, ist die Auftragnehmerin berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.

9. Präsentation

9.1 Wird nach Präsentationen oder Vorstellungen der Entwürfe kein Auftrag erteilt, gehören sämtliche Leistungen, wie Entwürfe, Werke, Konzepte, Ideen, etc. Anika Grabe, Zeig Mal! – Visuelle Kommunikation. Der Interessent bzw. potenzielle Kunde ist nicht dazu befugt, diese Materialien in irgendeiner Form zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Erstellung eigener Materialien zu verwenden.
Bei Nicht-Zustandekommen eines Auftrags, sind alle Materialien und Unterlagen unverzüglich an Zeig Mal! – Visuelle Kommunikation zurückzugeben.  

9.2. Kommt keine Zusammenarbeit zustande, steht Zeig Mal! – Visuelle Kommunikation frei, die präsentierten Ideen, Konzepte, etc. für andere Kunden und Projekte zu nutzen.

9.3. Sowohl die Weitergabe von Vorabentwürfen, Präsentationsunterlagen, Mustern und Angebote an Dritte als auch deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Auftraggeber oder durch deren Bevollmächtigte, verpflichtet den Auftraggeber zur Bezahlung der betroffenen Leistung. Die Vergütung richtet sich entweder nach erstelltem Angebot, nach zeitlichem Aufwand oder den Richtwerten der Allianz deutscher Designer (AGD) e.V. .

10. Haftung

10.1 Die Auftragnehmerin haftet für entstandene Schäden, an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, technischen Geräten, digitalen Dateien, Back-Ups etc., nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Auftragnehmerin gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. Die Auftragnehmerin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

10.3 Mit der Abnahme von Entwürfen, Reinzeichnungen, Druckdaten etc. durch den Auftraggeber übernimmt dieser die alleinige Verantwortung für die inhaltliche, technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.

10.4 Für die vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe, Reinzeichnungen, Druckdaten etc. entfällt jede Haftung der Auftragnehmerin.

10.5. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit und Schutzfähigkeit der Arbeit. Im Falle von Patent- oder Urheberrechtsstreitigkeiten mit Dritten, die durch vom Auftraggeber eingesetzte Arbeiten des Auftragnehmers entstanden sind, ist die Auftragnehmerin vom Auftraggeber schadfrei zu halten. Die Prüfung auf Verletzung fremder Kennzeichen-, Namens- und Urheberrechte für alle vom Auftraggeber verwendeten Leistungen des Auftragnehmers obliegt dem Auftraggeber, wenn keine andere schriftliche Regelung getroffen wurde. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, sofern die Auftragnehmerin von Dritten aufgrund von  Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen wird, die im Zusammenhang mit der Abwicklung dieses Auftrages begangen wurden.

10.6. Jede vom Auftragnehmer erstellte Arbeit ist vom Auftraggeber auf die Erfüllung rechtlicher Vorgaben zu prüfen. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der produkt- oder objektspezifischen Kennzeichnungen.

10.7 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Auftragnehmerin geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

10.8 Die Daten werden von der Auftragnehmerin in einer Datencloud gespeichert. Die Daten werden konstant aktualisiert. Für den Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen oder durch Ausfall der Server übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann sie im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.  

10.9 Alle Inhalte einer Webseite sind auf Richtigkeit durch den Auftraggeber zu prüfen. Bei Einbindung von jeglichen rechtlichen Inhalten wie z.B. Impressum, AGBs und Datenschutzhinweisen übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Haftung. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und den Anpassungen an die jeweils gültige Rechtsvorschrift alleinig verantwortlich.  

10.10 Die Auftragnehmerin haftet nach gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung für fahrlässig verursachte Schäden ist im unternehmerischen Geschäftsverkehr beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Die vorstehenden (Ziff. 9.12) Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und grobem Verschulden.  

11. Vorlagen

11.1 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Auftragnehmerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

11.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich fremde Daten und Bilder nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Rechtsinhabers zur Verfügung zu stellen und/oder er besitzt die entsprechenden Lizenzen für die Verwendung. Für evtl. Regressansprüche haftet der Auftraggeber. Bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf fremde Daten entfällt jegliche Haftung.

12. Gerichtsstand, Rechtswahl

12.2. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt, ist der Sitz der Antragnehmerin Gerichtsstand. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber über keinen offiziellen Gerichtsstand in Deutschland verfügt, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist.

12.2 Alle an die Auftragnehmerin erteilten Aufträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

Sämtliche Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen, mit denen die Schriftform abbedungen werden soll. Sofern einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sind, gelten in den Fällen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln führt nicht zur Unwirksamkeit der gesamten AGB.

Stand: 09.11.2021

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